Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von IrgendwasMitComputer Jendrik Bulk für die Nutzung von JuMate (Software as a Service).

Stand: Juni 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen von IrgendwasMitComputer Jendrik Bulk, c/o IP-Management #6811, Ludwig-Erhard-Straße 18, 20459 Hamburg (im Folgenden „Anbieter“) für die Nutzung von JuMate.

1. Allgemeine Bestimmungen und Leistungsgegenstand

1.1 Der Anbieter stellt seinen Kunden eine webbasierte Software (Software as a Service) einschließlich Wartung und Pflege nach Maßgabe dieser AGB zur Verfügung. Nicht Gegenstand dieser AGB is die Nutzung der on-premise Version der Software. Hierfür gelten die gesonderten AGB JuMate on-premise.

1.2 Die vom Anbieter angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt) insbesondere an Träger der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und an Freiberufler. Es werden keine Verträge mit Verbrauchern / Privatpersonen im Sinne des § 13 BGB geschlossen.

1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Anbieter – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an. Individuell vereinbarte Leistungen gehen den Regelungen dieser AGB vor.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden eine webbasierte Software (nachfolgend „Software“) zur digitalen Verwaltung von Klientenakten, pädagogischer Dokumentation sowie Ressourcenplanung (Fuhrpark, Räume, Personal) für Träger der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung. Die Anwendung enthält insbesondere Funktionen zur Führung von Klientenakten, Zeiterfassung, Dienstplanung, Fahrtenbuch, Abrechnung und Archivierung. Im Übrigen richtet sich der aktuelle Funktionsumfang der Software nach der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. auf der Webseite.

2.2 Funktionsmodule wie pädagogische Dokumentation, Fahrtenbuch (GoBD-konform durch Audit-Logs), Systemik-Tools, Abrechnung/Export (DATEV, ZUGFeRD) und eSign können optional gebucht oder durch den Kunden konfiguriert werden.

2.3 Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Überlassung dieser Software zur Nutzung über das Internet und die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters. Zu diesem Zweck richtet der Anbieter die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

2.4 Der Anbieter beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.

2.5 Der Anbieter erbringt die Leistungen unter Beachtung des jeweiligen Standes der Technik. Er entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern. Der Anbieter ist berechtigt, Funktionen anzupassen, sofern der wesentliche Kernnutzen für den Kunden erhalten bleibt.

2.6 Die Verfügbarkeit der Software beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein. Hiervon ausgenommen sind notwendige reguläre Wartungsarbeiten sowie diejenigen Zeiträume, in denen die Verfügbarkeit aufgrund von Ereignissen eingeschränkt wird, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme oder Änderungen der Rechtslage).

3. Registrierung und Vertragsschluss

3.1 Für die Nutzung von JuMate ist eine Registrierung als Kunde erforderlich. Mit der Registrierung gibt der Kunde keine Vertragserklärung zum Abschluss des Nutzungsvertrags ab. Der Kunde gibt durch seine Registrierung bzw. Buchung lediglich ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab.

3.2 Der Vertrag kommt durch die Bestätigung (z. B. per E-Mail) des Anbieters zustande oder ohne eine solche Bestätigung spätestens durch die tatsächliche Bereitstellung der Software und Freischaltung des Zugangs zur Anwendung.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er sichert zu, bei Vertragsschluss als Unternehmer zu handeln und keine Verbraucherzugänge für eine Nutzung durch Verbraucher anzulegen.

3.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten sicher zu verwahren und Dritten nicht zugänglich zu machen. Er ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung von Zugängen oder Sicherheitsvorfälle bestehen.

4. Nutzungsrechte an der Software

4.1 Der Anbieter räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß für eigene betriebliche Zwecke als Träger der Jugendhilfe zu nutzen. Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Eine Vervielfältigung der Software ist nur zulässig, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server / Computer des Kunden, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.

4.2 Die Nutzung ist auf die vertraglich vereinbarte Anzahl von Nutzern/Klienten bzw. die gebuchten Module beschränkt. Der Kunde darf die Software oder den zur Verfügung gestellten Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Anbieters zur Nutzung überlassen. Eine Weitervermietung der Software ist dem Kunden ausdrücklich untersagt.

5. Einräumung von Speicherplatz und Backups

5.1 Der Anbieter überlässt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der Speicherplatz begrenzt ist, wird dies dem Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilt. Eine Begrenzung des Speicherplatzes ist nur für das Langzeitarchiv Add-on vorgesehen (20GB, mehrfach buchbar).

5.2 Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Er ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Anbieter regelmäßige Backups vornehmen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.

5.3 Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Dem Anbieter stehen hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch ein gesetzliches Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.

6. Support

6.1 Anwendungs- oder Softwareprobleme werden im Rahmen des Supports durch den Anbieter bearbeitet. Der Support ist grundsätzlich werktags von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr gewährleistet. Supportleistungen sind zum Zwecke der schnellstmöglichen Bearbeitung über die hierfür auf der Webseite des Anbieters vorgesehenen Kommunikationswege oder über das ggf. zur Verfügung stehende Ticket-System zu erfragen. Supportanfragen werden während der regulären Geschäftszeiten grundsätzlich chronologisch, nach der Reihenfolge ihres Eingangs beim Anbieter bearbeitet.

7. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

7.1 Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

7.2 Die Überwachung der Grundfunktionen der Software erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich werktags von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der Software ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 3 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Der Anbieter wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird der Anbieter den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.

8. Pflichten des Kunden

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die bei seiner Anmeldung angegebenen Daten stets aktuell zu halten und Verstöße gegen diese AGB und gegen geltendes Recht zu unterlassen.

8.2 Der Kunde hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass sein Account nur von ihm selbst benutzt wird. Er hat seine Zugangsdaten und die von ihm hinterlegten Daten vertraulich zu behandeln und sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf seine Daten haben. Verletzt der Kunde diese Pflicht schuldhaft, ist er für hieraus entstehende Schäden selbst verantwortlich. Sofern der Anbieter vor oder während der Vertragsbeziehung weitere Sicherheitsmaßnahmen vorschreibt, wird der Kunde diese umsetzen, sofern diese nicht unzumutbar oder unverhältnismäßig sind.

8.3 Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Software nur zu ihrem vorgesehenen Zweck zu verwenden und bei der Nutzung der Software sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet nur solche Daten in JuMate zu verarbeiten, deren Verarbeitung im Rahmen seiner Verantwortlichkeit nach DSGVO/SGB VIII zulässig ist (insbesondere Sozialdaten nach Art. 9 DSGVO). Jegliche, über den Zweck des Nutzungsverhältnisses hinausgehende Nutzung ist untersagt.

8.4 Der Kunde hat Benutzerrollen und Berechtigungen im System so zu konfigurieren, dass nur befugte Personen Zugriff auf die jeweiligen Klientendaten haben.

8.5 Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt:

  • sich mehrfach unter verschiedenen Identitäten für die Software zu registrieren;
  • die Software zu Werbezwecken oder sonstigen kommerziellen Zwecken zu nutzen;
  • andere Kunden zu bedrohen, zu beleidigen, zu belästigen oder deren Rechte in sonstiger Weise zu verletzen;
  • andere Kunden für einen anderen Dienst abzuwerben oder einen entsprechenden Versuch zu unternehmen;
  • bei der Nutzung der Software gegen diese AGB oder geltendes Recht (z.B. Urheber- und Markenrecht) zu verstoßen;
  • Daten über die Software automatisiert abzugreifen (z.B. mit Crawlern);
  • Kettenbriefe oder Spam-Nachrichten zu versenden;
  • pornographische, rassistische, gewaltverherrlichende oder –verharmlosende, volksverhetzende, rechtsextremistische verfassungsfeindliche oder sonstige gegen geltendes Recht und die guten Sitten verstoßende Inhalte innerhalb der Software zu verbreiten.

8.6 Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlichen Informationspflichten gegenüber den von ihm betreuten Personen (z. B. Klienten, Sorgeberechtigte) zu erfüllen, soweit er Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist.

8.7 Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe, Pflege und Sicherung seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Im Falle eines Datenverlustes innerhalb der Software, welchen der Anbieter zu vertreten hat, beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf die Wiederherstellungs- und Rücksicherungskosten für diejenigen Daten, die auch im Falle einer ordnungsgemäß erfolgten Datensicherung durch den Kunden verloren gegangen wären. Unzureichende Datensicherung kann dazu führen, dass sich der Kunde ein Mitverschulden im Sinne des § 254 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zur Rechenschaft ziehen lassen muss. Die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung und Freistellung“ bleiben vom vorliegenden Absatz unberührt.

8.8 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

8.9 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Anbieter hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

9. Vergütung und Zahlungsbedingungen

9.1 Die Nutzung von JuMate ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich ein kostenloser Testzeitraum vereinbart ist. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Preismodell (Staffelung nach Anzahl der Klienten/Nutzer, gebuchte Module, Laufzeit). Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für die Überlassung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte Entgelt in den vereinbarten Intervallen zu bezahlen. Die Preise und Tarife werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

9.2 Die Entgelte sind im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Zahlungen erfolgen per der vereinbarten Zahlungsart (Stripe Checkout: Kreditkarte, SEPA).

9.3 Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Anbieter erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung unterlassener Einwendungen besonders hinweisen.

10. Sperrung und unzulässige Inhalte

10.1 Der Anbieter ist zur Sperrung der Software berechtigt, wenn der Kunde mit mindestens einer ganzen Zahlungsrate in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er mit mehreren Zahlungsraten teilweise in Verzug ist, die in ihrer Summe einer ganzen Zahlungsrate entsprechen. Sperrungen lassen die Vertragslaufzeit unberührt und entbinden den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.

10.2 In der Software dürfen keine Inhalte gespeichert werden, die beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichende oder -verharmlosende, volksverhetzende, rechtsextremistische, diskriminierende, verfassungsfeindliche, jugendgefährdende oder pornografische sind, die gegen die Rechte Dritter (z.B. Marken- und Urheberrecht) oder sonstiges geltendes Recht oder die guten Sitten (insbesondere Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) verstoßen oder Schadcode bzw. Schadsoftware enthalten. Sofern der Anbieter Kenntnis darüber erlangt, dass im Rahmen der Software unzulässige Inhalte im Sinne dieses Absatzes auf dem bereitgestellten Speicherplatz hinterlegt sein könnten, wird er wie folgt vorgehen:

10.3 Der Anbieter wird die betreffenden Inhalte unverzüglich kursorisch prüfen. Sollte die kursorische Prüfung ergeben, dass ein unzulässiger Inhalt nicht ausgeschlossen werden kann, kann der Anbieter diesen nach eigenem Ermessen vorläufig sperren oder andere, der Gefährdungslage angemessene Maßnahmen bis hin zur Löschung des Inhalts treffen. Der Anbieter wird den Kunden zur Stellungnahme auffordern und ihm hierfür eine angemessene Frist einräumen.

10.4 Sobald die Stellungnahme des Kunden vorliegt oder wenn der Kunde innerhalb der eingeräumten Frist keine Stellungnahme abgegeben hat, wird der Anbieter eine endgültige Entscheidung darüber treffen, wie mit dem betroffenen Inhalt umzugehen ist. Hierbei kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Verwarnung; unbefristete Sperrung oder endgültige Löschung des Inhalts; vorübergehende Sperrung des Kunden (alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen); ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags; Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straftat im Raum steht, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person darstellen kann, ist der Anbieter gesetzlich verpflichtet, diese zu melden).

10.5 Der Anbieter wird die jeweilige Maßnahme erst nach einer gründlichen und objektiven Abwägung vornehmen und hierbei insbesondere die Schwere des Verstoßes, die Anzahl der Gesamtverstöße, potenzielle Auswirkungen auf die vom Anbieter bereitgestellten Dienste, dessen Kunden und sonstige Dritte, das Gesamtverhalten (z.B. Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Verstoßes), das Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit), die Motive des Verstoßes (soweit erkennbar) und die Einlassung des Kunden (sofern vorhanden) berücksichtigen.

10.6 Der Anbieter wird den Kunden über die Bewertung, deren Ergebnis und die beschlossenen Maßnahmen informieren, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.

10.7 Der Anbieter wird die gespeicherten Inhalte nicht proaktiv prüfen und – vorbehaltlich abweichender Angaben – auch keine automatisierten Prüfungen der abgelegten Inhalte vornehmen. Er wird jedoch tätig, sobald er selbst derartige Inhalte erkennt oder von Dritten über solche Inhalte in Kenntnis gesetzt wird. Sofern der Kunde Kenntnis von derartigen Inhalten erlangt, kann er sich selbstverständlich jederzeit an den Anbieter wenden; hierzu kann er die Kontaktdaten im Impressum verwenden.

11. Mängelgewährleistung

11.1 Der Anbieter garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Software nach den Bestimmungen dieses Vertrages und im Übrigen nach den gesetzlichen Mängelgewährleistungsvorschriften.

12. Haftung und Freistellung

12.1 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen is eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

12.2 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

12.3 Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen den Anbieter aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Kunden geltend gemacht werden.

13. Laufzeit, Kündigung

13.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Zur fristlosen Kündigung ist der Anbieter insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristschreibens nicht leistet oder die wesentlichen vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Software vorsätzlich oder fahrlässig verletzt.

13.2 Fällige und bezahlte Entgelte für nicht vollständig genutzte oder angefangene Buchungsperioden (z.B. aufgrund von Kündigungen) werden nicht erstattet bzw. werden weiterhin geschuldet; gesetzlich zwingende Rückerstattungsansprüche – insb. aufgrund von zwingender Haftung, Rücktritt, Anfechtung oder Mängelgewährleistung – bleiben unberührt.

14. Herausgabe und Löschung der Daten nach Vertragsbeendigung

14.1 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Anbieter dem Kunden auf dessen Verlangen hin dessen Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben und anschließend von seinen Systemen löschen, sofern vertraglich oder gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

15. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

15.1 Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Anbieters als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der Anbieter vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.

15.2 Der Anbieter verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit vorstehendem Absatz inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

16. Datenschutz und Datensicherheit

16.1 Der Anbieter verarbeitet die Daten des Kunden ausschließlich als Auftragsverarbeiter auf Grundlage einer gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt damit Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Dies betrifft insbesondere die personenbezogenen Daten der Klienten, Angehörigen und Mitarbeitenden nach DSGVO und SGB VIII, die der Kunde in JuMate verarbeitet.

16.2 Das Hosting der Daten erfolgt auf Servern in Deutschland mit mandantenfähiger Architektur und technischer Trennung der Kundendaten (Multi-Tenancy, PostgreSQL). Die Datenübertragung erfolgt TLS-verschlüsselt (HTTPS); Backups werden verschlüsselt gespeichert. Die Authentifizierung kann über Benutzernamen/Passwort sowie optional über Single Sign-On (SSO) via Microsoft Entra ID, Nextcloud oder weitere OpenID-Connect-Provider erfolgen.

16.3 Im Übrigen gelten die Bestimmungen und Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in der Datenschutzerklärung des Anbieters.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Anbieters als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis resultieren. Satz 1 gilt nicht, wenn für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet wird.

17.3 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. In der Benachrichtigung wird auf die beabsichtigte Änderung dieser AGB auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hingewiesen.

17.4 Die Allgemeinen Auftragsverarbeitungsbedingungen (AVB) werden Bestandteil dieses Vertrags.