Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)
Informationen zur gesetzlich vorgeschriebenen Vereinbarung über die Verarbeitung von Daten im Auftrag nach Art. 28 DSGVO.
Gesetzliche Notwendigkeit
Für die Nutzung von JuMate als SaaS-Plattform ist der Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gesetzlich vorgeschrieben (Art. 28 Abs. 3 DSGVO). Da Sie in JuMate hochsensible Klienten- und Sozialdaten verarbeiten, stellen wir Ihnen eine vollständig DSGVO-konforme Vereinbarung zur Verfügung.
Ablauf der Aktivierung
Der konkrete Vertragstext wird Ihnen unmittelbar nach Abschluss der Registrierung im Kundenbereich der JuMate-Software zur Verfügung gestellt.
Registrieren
Erstellen Sie Ihren Account in wenigen Schritten.
AVV ausfüllen
Ergänzen Sie Ihre Trägerdaten im Kundenbereich.
Digital signieren
Unterzeichnen Sie die AVV rechtsgültig und laden das PDF herunter.
Vorab-Prüfung
Sollten Sie oder Ihr Datenschutzbeauftragter den genauen Vertragstext bereits vorab zur Prüfung benötigen, senden wir Ihnen diesen gerne als Entwurf zu.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage dazu formlos an unsere E-Mail-Adresse für Datenschutzthemen: kontakt@jumate.de.